In den EU-Ländern wird die Wirksamkeit von externen Hilfsmaßnahmen oft überschätzt: Vielleicht zuweilen gut gemeint, sind sie aber ziemlich wirkungsarm und politisch nicht selten kontraproduktiv.
Hier wird ein Souveränitätsparadox sichtbar, an dem viele der gut gemeinten Reformvorschläge bislang scheiterten: Weil Staaten als anerkannte Völkerrechtssubjekte souverän handeln und somit auch vernünftige Reformen, die der breiten Bevölkerung nützen würden, verhindern können, prallen lösungsorientierte Entwicklungspolitiken von außen ab; denn rücksichtslose Herrschaftssicherung – koste sie was sie wolle – hat Vorrang vor nationalem Gemeinschaftswohl. Logischerweise ist daraus zu schlussfolgern, dass nur ein Beitrag zur Stärkung der gesellschaftlichen Reformkräfte aus den einheimischen Ober-, Mittel- und Unterschichten uns dem Ziel einer diversifizierten, innovationsfähigen Wirtschaftspolitik näher bringen könnte. Daher sind Entwicklungspolitiker der OECD-Länder gut beraten, wenn sie die „structural change“-Komponenten (inklusives Wachstum durch Modernisierung der Landwirtschaft mit Aufbau von Agro-Industrien; Förderung des lokalen Unternehmertums und der lokalen Arbeitspotentials) stärker in den Blick nehmen würden – besonders bei der Förderung der zwölf vom „G20 Compact with Africa“ ausgewählten Reformländer. Die Regierungen anderer Länder-Gruppen (der Kategorie „defekte Demokratien“) sollten versuchsweise mittels positiver materieller Anreize zu Reformen ermutigt werden (z. B. mittels Schuldenerlass im Austausch für klimagerechte und sozialverträgliche Agrarreformen). Bewusste Nicht-Kooperation seitens afrikanischer Partner (Veruntreuung von ODA-Mitteln,

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