Feststellung:
Die Entwicklungshilfe-Politik Deutschlands – bisher auf Systemebene relativ wirkungslos – wird selektiver und auf das Ziel der Stabilisierung reformwilliger Regierungen ausgerichtet.
Die Möglichkeiten, mittels ODA-Mitteln von außen Entwicklung in afrikanischen Ländern positiv zu beeinflussen, sind begrenzter als oft auf Geberseite zugegeben wird (Andersen 2012; Moyo 2009; Gebauer & Trojanow 2018). Hier herrscht oftmals Realitätsverlust, der sich in der notdürftig verschleierten Differenz zwischen politischer Rhetorik und politischer Wirkung widerspiegelt: Man verspricht als relativ unscheinbarer nationaler Akteur (deren Fachministerien untereinander nicht selten unterschiedliche Interessen vertreten) Wandel, den man aber allein – ohne die anderen EU-Mitgliedsländer – niemals erfolgreich ins Werk setzen könnte, weil dazu das nötige politische leverage fehlt, um sachfremde Widerstände zu überwinden. Nur allzu häufig praktiziert eine afrikanische Regierung als Repräsentantin eines formal souveränen Staates ihr Recht auf Verweigerung der gewünschten Entwicklungskooperation: Häufig blockiert die enge Verflechtung der großen der großen stattlichen, privaten und privatisierten Unternehmen mit der von außen alimentierten postkolonialen Staatsklasse – verflochten „durch Korruption, Ausschaltung des Wettbewerbs, Gängelung, Über-Regulierung, willkürliche Besteuerung, politische Nähe und Intransparenz“ (Bass, Kappel & Wohlmuth 2016, S. 15) – notwendige Strukturreformen und somit mögliche Entwicklungserfolge. Regierungen geht es eher um Machterhalt, wozu kurzfristig Staatsrevenuen eingesetzt werden (zur Alimentierung ihrer Klientelgruppen), als um Strukturreformen, die erst langfristig Früchte bringen und dem politischen Rivalen nützen könnten. ODA-Mittel, vorgesehen für produktive Zwecke in Nicht-Demokratien, sind ‚fungibel‘.
Im Mai 2020 verkündete der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Gerd Müller die Abkehr vom Gießkannenprinzip und eine Fokussierung der Mittel auf reformwillige Länder. Das ist zu begrüßen, irritierend wirkt dabei, dass diese Politik mit den anderen EU-Ländern nicht abgestimmt zu sein scheint. Auf der Liste der Länder, deren Regierungen zukünftig nicht mehr mit deutschen ODA-Leistungen bedacht werden sollen, sind nur vier afrikanische Länder platziert, nämlich Burundi, Sierra Leone, Liberia und Sierra Leone (alles Länder mit hohen Transparency International – Korruptionsindex-Rängen: 165, 130, 137 und 119). Auf der Ausstiegsliste fehlen aber hoch korrupte Länder wie DR Kongo (TI-Index-Rang 168), Kongo-Brazzaville (165), Tschad (162), Kamerun (153) und vor allem Mosambik, ein Zentrum des globalen Heroinhandels (153) (Seitz 2020).
Das aktuelle Reformkonzept des BMZ 2020 beruht auf folgenden, durchaus begrüßenswerten vier Prinzipien, „Säulen“ genannt: Erstens: „Unsere Partnerländer müssen selbst mehr leisten! Eigeninitiative ist der Schlüssel zur Entwicklung“. Zweitens: Ausbau der „Reformpartnerschaften“ durch zusätzliche Mittel. Drittens: Förderung der Privatinvestitionen, insbesondere von Mittelständlern. Viertens: „Wir müssen fairen Handel ermöglichen. Damit lösen wir die größten Entwicklungssprünge aus“ (BMZ 2020). Damit verweist das BMZ auf die unerfreuliche Tatsache, dass der Handel zwischen Deutschland und den afrikanischen Ländern seit Jahren rückläufig ist (vor allem Abnahme der afrikanischen Exporte) und sich strukturell kaum verändert hat: noch immer exportieren afrikanischen Länder zu ca. 80% unverarbeitete Rohstoffe (Tetzlaff 2020) und sind kaum in internationale Wertschöpfungsketten eingebunden (Christoph Kannegießer, Afrika-Verein der deutschen Wirtschaft im Interview mit der Deutschen Welle am 13.05.2020).

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